KI-Beratung mit Förderung: Verschenken Unternehmen Geld?
01 / WAS FÖRDERFÄHIG SEIN KANN
Was grundsätzlich förderfähig sein kann
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu können – bei passender Ausgestaltung – eine KI-Strategie, Prozess- und Potenzialanalyse, Organisationskonzepte, Governance oder Kompetenzaufbau gehören. Die konkrete Förderfähigkeit entscheidet jedoch das BAFA im Verfahren.
BAFA-RAHMEN BIS 31.12.2026
02 / TIMING VOR PROJEKTSTART
Vor Projektstart entscheidet das Timing
Der Antrag wird online gestellt. Erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle dürfen Beratungsvertrag und Beratung beginnen; bereits der Vertragsabschluss gilt als Maßnahmenbeginn. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Beratung und Verwendungsnachweis müssen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen beziehungsweise eingereicht werden; das Honorar ist zunächst vollständig zu zahlen.
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Erst Antrag und Informationsschreiben. Dann Vertrag und Beratung.
– Sascha Albrecht
03 / LEISTUNGEN SAUBER TRENNEN
Beratung, Software und Umsetzung trennen
Ein förderfähiges Beratungsprojekt braucht Analyse, Handlungsempfehlungen und einen nachvollziehbaren Beratungsbericht. Produktverkauf, Lizenzkosten oder eine überwiegend technische Implementierung sind damit nicht automatisch förderfähig. Trennen Sie Leistungsbilder, Verträge und Rechnungen – und lassen Sie die geplante Abgrenzung vorab prüfen.
Beratung
Strategie, Prozessanalyse, Organisationskonzept, Auswahlkriterien und Roadmap als eigenständige, individuelle Beratungsleistung beschreiben.
Software
Lizenzen, Abonnements und Produkte separat ausweisen. Eine Beratung darf nicht auf den Erwerb selbst vertriebener Leistungen gerichtet sein.
Implementierung
Konfiguration, Entwicklung, Integration und Betrieb getrennt beauftragen und abrechnen; Förderfähigkeit nicht ohne Prüfung unterstellen.


